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Kröll Verpackung GmbH
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Informationen

PPWR & EU Verpackungsverordnung

PPWR 2026: vorbereitet, recyclinggerecht, gesetzeskonform

Ab dem 12. August 2026 gelten wesentliche Pflichten der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR. Die PPWR betrifft alle Verpackungen, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden – also auch Tragetaschen, Werbetaschen, Geschenkverpackungen und Verpackungen für den Handel, sogar Hangtags oder unter Umständen Kleiderbügel.

Für Unternehmen bedeutet das: Verpackungen müssen künftig noch besser dokumentiert, gekennzeichnet und recyclinggerecht gestaltet sein. Wir bereiten unsere Produkte und Lieferketten darauf vor und unterstützen Sie mit den notwendigen Verpackungsdaten.

Was regelt die PPWR?

Die PPWR soll Verpackungen in der EU stärker auf Kreislaufwirtschaft ausrichten. Besonders wichtig sind:

  • Konformität und Dokumentation
    Für Verpackungen müssen technische Daten und eine EU-Konformitätserklärung vorliegen. Dazu gehören unter anderem Angaben zu Material, Aufbau, Gewicht, Stoffbeschränkungen und recyclinggerechter Gestaltung.
  • Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
    Verpackungen müssen eindeutig zugeordnet werden können, zum Beispiel über Artikel-, Modell-, Serien- oder Chargennummern. Je nach Verpackung können Herstellerangaben, Kontaktdaten, Materialinformationen, Entsorgungshinweise oder digitale Informationen über QR-Code relevant werden.
  • Design for Recycling
    Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass sie möglichst gut gesammelt, sortiert und recycelt werden können. Monomaterialien, gut trennbare Komponenten und der Verzicht auf unnötige Beschichtungen oder Verbundmaterialien werden wichtiger.
  • Schadstoffarme Materialien
    Die PPWR verschärft die Anforderungen an bestimmte Stoffe in Verpackungen. Relevant sind unter anderem Schwermetalle, besorgniserregende Stoffe und bei bestimmten Anwendungen auch PFAS.
  • Rezyklatanteile bei Kunststoffverpackungen
    Für viele Kunststoffverpackungen gelten ab 2030 Mindestanteile an Recyclingmaterial. Bei Tragetaschen aus Kunststoff kann dies künftig besonders wichtig werden.

Wer ist betroffen?

Die PPWR betrifft Hersteller, Händler, Importeure, Markeninhaber, Agenturen und Verpackungslieferanten. Entscheidend ist immer, welche Rolle ein Unternehmen bei der konkreten Verpackung hat.

Wichtig für individuell produzierte Tragetaschen und Geschenkverpackungen:

Wenn Sie eine Verpackung mit Ihrem Namen, Ihrer Marke, Ihrem Logo oder nach Ihren Vorgaben herstellen lassen, gelten Sie in der Regel als verantwortlicher Erzeuger der Verpackung. Das bedeutet: Sie sind grundsätzlich für die EU-Konformitätserklärung verantwortlich.

Das betrifft zum Beispiel:

  • bedruckte Tragetaschen für Ihr Geschäft
  • Werbetaschen mit Ihrem Logo
  • Geschenkverpackungen nach Ihrem Design
  • Verpackungen für eine Aktion, Marke oder Kampagne
  • Verpackungen, die über eine Agentur in Ihrem Auftrag bestellt werden

Wir lassen Sie damit nicht allein. Wir stellen Ihnen die verfügbaren technischen Verpackungsdaten zur Verfügung und unterstützen Sie mit einer vorbereiteten Vorlage für die Konformitätserklärung.
Hinweis: Für Kleinstunternehmen können Sonderregeln gelten. Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Unternehmen weniger als 10 Beschäftigte hat und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt.

PPWR und LUCID: zwei verschiedene Themen

Die PPWR ersetzt nicht automatisch das deutsche Verpackungsgesetz, die LUCID-Registrierung oder die Systembeteiligung für Verpackungen. Diese Pflichten können weiterhin zusätzlich bestehen.
Vereinfacht gesagt:

  • Die PPWR regelt vor allem Produktanforderungen, Dokumentation, Kennzeichnung und Recyclingfähigkeit.
  • LUCID und die Systembeteiligung betreffen die Registrierung und Lizenzierung von Verpackungsmengen in Deutschland.

Wir unterstützen Sie bei den Verpackungsdaten. Die Prüfung Ihrer Registrierungs- und Meldepflichten hängt davon ab, in welchem Land Sie die Verpackung verwenden und wie sie dort in Verkehr gebracht wird.

Ihre Vorteile mit Kröll Verpackung

Verfügbare Verpackungsdaten
Wir stellen Ihnen die technischen Daten zur Verpackung bereit, soweit sie für Ihren Auftrag verfügbar und relevant sind: Material, Grammatur, Gewicht, Ausführung, Komponenten und weitere Produktinformationen.

Unterstützung bei der Konformitätserklärung
Für individuell produzierte Verpackungen unterstützen wir Sie mit einer vorbereiteten Vorlage und den technischen Angaben zur Verpackung. Sie ergänzen Ihre Unternehmensdaten, prüfen die Angaben für Ihre Verwendung und bewahren die Erklärung in Ihren Unterlagen auf.

Recyclinggerechte Materialauswahl
Wir beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Materialien – von Papier und Karton über Folientaschen bis hin zu langlebigen Mehrwegtaschen.

Kennzeichnung praktisch umsetzbar
Ob Herstellerangaben, Artikelnummern, Materialinformationen oder QR-Code: Wir prüfen mit Ihnen, wie sich die künftigen Kennzeichnungspflichten gestalterisch und technisch sinnvoll umsetzen lassen.

Vorbereitet auf kommende Anforderungen
Wir beobachten die weitere Entwicklung der PPWR, passen unsere Produktdaten und Vorlagen an und unterstützen Sie bei der Umsetzung in der Praxis.

Tragetaschen und Geschenkverpackungen PPWR-gerecht planen

Mit Tragetaschen und Geschenkverpackungen von Kröll Verpackung setzen Sie auf Produkte, die auf die kommenden Anforderungen der PPWR vorbereitet werden: dokumentiert, recyclinggerecht geplant und praxisnah umsetzbar.

Sie planen individuell bedruckte Tragetaschen, Werbetaschen oder Geschenkverpackungen? Wir unterstützen Sie gerne bei Materialauswahl, Kennzeichnung und den notwendigen Verpackungsdaten.

Für weitere Fragen rufen Sie uns unter 089 / 745136-50 an oder schreiben Sie uns über unser das Kontaktformular.

Dieses Informationsangebot dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar.

PPWR-konformes Impressum der Kröll Verpackung für Druck im Taschenboden
Mögliche Variante einer Herstellerkennzeichnung
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Variante mit zusätzlichem Hinweis und Material-Mix