Kröll Verpackung GmbH
Fichtenstraße 2 · D-82061 Neuried b. München
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Informationen
Ab dem 12. August 2026 gelten wesentliche Pflichten der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR. Die PPWR betrifft alle Verpackungen, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden – also auch Tragetaschen, Werbetaschen, Geschenkverpackungen und Verpackungen für den Handel, sogar Hangtags oder unter Umständen Kleiderbügel.
Für Unternehmen bedeutet das: Verpackungen müssen künftig noch besser dokumentiert, gekennzeichnet und recyclinggerecht gestaltet sein. Wir bereiten unsere Produkte und Lieferketten darauf vor und unterstützen Sie mit den notwendigen Verpackungsdaten.
Die PPWR soll Verpackungen in der EU stärker auf Kreislaufwirtschaft ausrichten. Besonders wichtig sind:
Die PPWR betrifft Hersteller, Händler, Importeure, Markeninhaber, Agenturen und Verpackungslieferanten. Entscheidend ist immer, welche Rolle ein Unternehmen bei der konkreten Verpackung hat.
Wichtig für individuell produzierte Tragetaschen und Geschenkverpackungen:
Wenn Sie eine Verpackung mit Ihrem Namen, Ihrer Marke, Ihrem Logo oder nach Ihren Vorgaben herstellen lassen, gelten Sie in der Regel als verantwortlicher Erzeuger der Verpackung. Das bedeutet: Sie sind grundsätzlich für die EU-Konformitätserklärung verantwortlich.
Das betrifft zum Beispiel:Wir lassen Sie damit nicht allein. Wir stellen Ihnen die verfügbaren technischen Verpackungsdaten zur Verfügung und unterstützen Sie mit einer vorbereiteten Vorlage für die Konformitätserklärung.
Hinweis: Für Kleinstunternehmen können Sonderregeln gelten. Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Unternehmen weniger als 10 Beschäftigte hat und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt.
Die PPWR ersetzt nicht automatisch das deutsche Verpackungsgesetz, die LUCID-Registrierung oder die Systembeteiligung für Verpackungen. Diese Pflichten können weiterhin zusätzlich bestehen.
Vereinfacht gesagt:
Wir unterstützen Sie bei den Verpackungsdaten. Die Prüfung Ihrer Registrierungs- und Meldepflichten hängt davon ab, in welchem Land Sie die Verpackung verwenden und wie sie dort in Verkehr gebracht wird.
Verfügbare Verpackungsdaten
Wir stellen Ihnen die technischen Daten zur Verpackung bereit, soweit sie für Ihren Auftrag verfügbar und relevant sind: Material, Grammatur, Gewicht, Ausführung, Komponenten und weitere Produktinformationen.
Unterstützung bei der Konformitätserklärung
Für individuell produzierte Verpackungen unterstützen wir Sie mit einer vorbereiteten Vorlage und den technischen Angaben zur Verpackung. Sie ergänzen Ihre Unternehmensdaten, prüfen die Angaben für Ihre Verwendung und bewahren die Erklärung in Ihren Unterlagen auf.
Recyclinggerechte Materialauswahl
Wir beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Materialien – von Papier und Karton über Folientaschen bis hin zu langlebigen Mehrwegtaschen.
Kennzeichnung praktisch umsetzbar
Ob Herstellerangaben, Artikelnummern, Materialinformationen oder QR-Code: Wir prüfen mit Ihnen, wie sich die künftigen Kennzeichnungspflichten gestalterisch und technisch sinnvoll umsetzen lassen.
Vorbereitet auf kommende Anforderungen
Wir beobachten die weitere Entwicklung der PPWR, passen unsere Produktdaten und Vorlagen an und unterstützen Sie bei der Umsetzung in der Praxis.
Mit Tragetaschen und Geschenkverpackungen von Kröll Verpackung setzen Sie auf Produkte, die auf die kommenden Anforderungen der PPWR vorbereitet werden: dokumentiert, recyclinggerecht geplant und praxisnah umsetzbar.
Sie planen individuell bedruckte Tragetaschen, Werbetaschen oder Geschenkverpackungen? Wir unterstützen Sie gerne bei Materialauswahl, Kennzeichnung und den notwendigen Verpackungsdaten.
Für weitere Fragen rufen Sie uns unter 089 / 745136-50 an oder schreiben Sie uns über unser das Kontaktformular.
Dieses Informationsangebot dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar.

