- Erstbereitsteller (Fachbegriff: Erstbereitsteller / Inverkehrbringer)
- Wer eine Verpackung als Erster in Deutschland in Umlauf bringt – meist derjenige, der sie herstellt oder importiert. An dieser Rolle hängen bestimmte Pflichten, die oft bei uns liegen, nicht bei Ihnen. Beispiel: Wir kaufen leere Tragetaschen in einem anderen Land ein und bieten sie in Deutschland an – dann sind wir der Erstbereitsteller.
- Systembeteiligung (Fachbegriff: Systembeteiligung; umgangssprachlich „Lizenzierung")
- Sie zahlen einen Beitrag an ein Entsorgungssystem, damit die Verpackung später gesammelt und recycelt werden kann. Der Beitrag richtet sich nach Material und Menge. Beispiel: Für 10.000 Geschenkkartons, die bei Endkunden im Gelben Sack landen, wird ein Beitrag fällig. Die Pflicht besteht schon seit 1991/1992, damals Verpackungsverordnung.
- Mengenmeldung (Fachbegriff: Datenmeldung / Mengenmeldung)
- Die Meldung, wie viel Verpackung Sie in einem Jahr in Umlauf gebracht haben – aufgeschlüsselt nach Material. Sie ist die Grundlage für den Entsorgungsbeitrag. Beispiel: „In 2026 waren es 1,2 Tonnen Pappe und 300 kg Kunststofffolie."
- LUCID (Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle)
- Das offizielle Register, in dem sich jedes Unternehmen eintragen muss, das Verpackungen in Umlauf bringt. Die Eintragung ist kostenlos und gilt nur für Ihr eigenes Unternehmen – sie lässt sich nicht auf uns übertragen. Mit der Registrierung erhalten Sie eine LUCID-Nummer, die Sie bei Meldungen angeben.
- Erzeuger (Fachbegriff: Erzeuger im Sinne der PPWR)
- Wer eine Verpackung gestaltet oder gestalten lässt und dafür verantwortlich ist, dass sie den Vorschriften entspricht (richtiges Material, richtige Kennzeichnung, Nachweise). Beispiel: Sie lassen bei uns eine Schachtel mit Ihrem Logo und Ihren Maßen fertigen – für diese Gestaltung sind Sie Erzeuger.
- Befüller / Hersteller (Fachbegriff: Hersteller / Befüller nach VerpackDG)
- Wer eine Verpackung mit Ware füllt und als fertige Verkaufseinheit verkauft, gilt entsorgungsrechtlich als deren Hersteller – auch wenn die leere Verpackung von jemand anderem stammt. Beispiel: Sie füllen gekaufte Tüten mit Ihrem Tee und verkaufen sie – für diese gefüllte Einheit sind Sie Hersteller.
- Verkaufseinheit (Fachbegriff: Verkaufsverpackung / Verkaufseinheit)
- Die Verpackung, in der ein Produkt beim Endkunden ankommt und die Teil des Verkaufs ist. Sobald Sie befüllen und so verkaufen, entsteht eine neue Verkaufseinheit – mit Pflichten für Sie. Beispiel: Pralinen in einer bedruckten Schachtel – die Schachtel ist die Verkaufseinheit.
- Konformität / Konformitätserklärung (Fachbegriff: Konformität, EU-Konformitätserklärung)
- Die Bestätigung, dass eine Verpackung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt – z. B. an Material und Schadstoffe. Sie muss auf behördliches Verlangen vorgelegt werden, also nicht innerhalb der Kette vom Produzenten zum Endabnehmer.
- Kleinstunternehmen
- Ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für solche Betriebe gelten in bestimmten Fällen Erleichterungen. Beispiel: Ein Ladengeschäft mit 4 Mitarbeitenden und 500.000 € Umsatz.
- Serviceverpackung
- Eine Verpackung, die erst an der Verkaufsstelle befüllt wird, damit der Kunde die Ware mitnehmen kann. Beispiel: Die Tragetasche an der Kasse oder der Kaffeebecher zum Mitnehmen.
- Versandverpackung (Fachbegriff: Versandverpackung)
- Alles, was Ware für den Versand schützt und zusammenhält – der Karton selbst plus Klebeband und Füllmaterial. Beispiel: Der Paketkarton mit Luftpolstern, in dem eine Onlinebestellung ankommt.
- Transportverpackung (B2B) (Fachbegriff: Transportverpackung)
- Verpackung, die nur dem Transport zwischen Unternehmen dient und normalerweise nicht beim Endverbraucher ankommt. Beispiel: Die Stretchfolie und die Umreifungsbänder um eine Palette zwischen zwei Firmen, die Kartons auf einer Palette.